Meldepflicht des Arbeitgebers über Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes für Saisonarbeiter / Erntehelfer
Ab 01.01.2022 wird dauerhaft eine Meldepflicht des Arbeitgebers über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes des kurzfristig Beschäftigten in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eingeführt.
Es ist zudem ein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei den Entgeltunterlagen aufzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen bei entsprechenden privaten Versicherungslösungen in diesem Bereich weiter.